KAPITALMARKT

Die Finanzierungsvoraussetzungen für Unternehmen haben sich mit Einführung des Euros, durch Formalismen und durch stark gestiegene Eigenkapitalanforderungen in den letzten Jahren grundlegend verändert.


Getrieben durch Basel II aufwärts, haben sind vor allem die An- und Nachforderungen von Sicherheiten für Bankfinanzierungen bei mittelständischen Unternehmen rapide erhöht. Die Grundregel lautet bei Banken nun oftmals: Ohne zusätzliche Sicherheit kein Kredit mehr. Was jahrzehntelang gut funktioniert hat, funktioniert nun anders. Es scheint als wäre das homogene Gefüge zwischen Unternehmen und Bankfinanzierungen gestört und auch die Finanzbranche von einem volatileren und rauheren Klima(wandel) betroffen. Die Gretchenfrage die sich nun stellt ist die, woher denn Finanzierungen genommen werden sollen, wenn nicht von Banken?


Im Veranlagungsbereich werden Anleger durch die Globalisierung und eine in jüngster Vergangenheit jahrelange Nullzinspolitik gezwungen sich nach alternativen Veranlagungen umzusehen und selbst wenn die Zinsen steigen oder fallen ist das Thema Stagflation noch lange nicht vom Tisch.


Der Kapitalmarkt bietet dazu eine Fülle an Möglichkeiten, die echte Diversifizierung im Finanzierungsbereich nun erstmals auch realistisch möglich machen. Nahezu täglich begegnen uns Unternehmen, die einen regelrechten Kulturschock erfahren. Zwischen den, an europäische Bankfinanzierungen gewohnten Unternehmen und den, (zugegeben) gewöhnungsbedürftigen Gepflogenheiten der angloamerikanischen Finanzierungskultur. Letztere unterscheidet sich vor allem durch eine grundlegend unterschiedliche Auffassung zur Konditioierung iB der Verzinsung von Eigenkapital und der Bepreisung von Risiken ("double digit").


Unternehmen müssen zukünftig für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit, neben einer klaren Finanzierungsstrategie auch die Umsetzung dieser mit geeigneten Bank- und Kapitalmarktseitigen Instrumenten nutzen. Jeden, der sich bereits damit auch nur oberflächlich auseinandergesetzt hat wird rasch klar: Die Suche nach alternativen Finanzierungen aber auch Veranlagungen erfordert Know how, ein vertrauenswürdiges und aktives Netzwerk und kostet viel Zeit und Geld.


Die Pojatzi & Cie wurde erstmals 1922 als Bankhaus gegründet und unterhält auch heute noch als eigentümergeführtes österreichisches Finanzinstitut beste Kontakte zu Unternehmern, zum Kapitalmarkt und zu Banken. Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung als (Multi-)Unternehmer, Eigentümer, Liegenschaftsbesitzer, Banker und als Eltern. Sprechen wir über Ihren Finanzierungmix und -alternativen oder gerne über Nachhaltigkeit und lukrative Investition. Vereinbaren Sie HIER einen Termin. Wir freuen uns auf Sie im Moment des Kennenlernens oder Wiedersehens.


EIGENKAPITAL

Als Eigenkapital werden alle finanziellen Mittel bezeichnet, die dem oder den Eigentümer(n) eines Unternehmens zuzuordnen sind. Kernmerkmal von Eigenkapital ist, dass es dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung steht und auch nicht zurückbezahlt werden muss. Hybridkapital oder auch mezzanine Finanzierungen weisen sowohl Eigenschaften von Fremd- als auch Eigenkapital auf.

PRIVATE EQUITY

Zielgruppe:

  • Unternehmen mit Finanzierungsbedarf, die Ihre Eigenkapitalbasis stärken wollen

Kurzbeschreibung/Grundaussage:

  • Handelbare Form von Beteiligungskapital von Dritten, das in der Regel zeitlich befristet zur Verfügung gestellt wird

Relevanz:

  • Für jedes Unternehmen relevant
Private Equity ist eine Form des Beteiligungskapitals, das von privaten oder institutionellen Anlegern zur Verfügung gestellt wird und nicht an einem öffentlichen Handelsplatz/Börse gehandelt wird. Der Kapitalgeber erwirbt für einen in der Regel begrenzten Zeitraum Unternehmensanteile und erwirtschaftet dadurch finanzielle Rendite.

    NACHRANGDARLEHEN (HYBRID)

    Zielgruppe:

    • Unternehmen mit Finanzierungsbedarf

    Kurzbeschreibung/Grundaussage:

     

    • Darlehen, die im Insolvenzfalle nach Bedienung aller anderen Verbindlichkeiten bedient werden

     

    Relevanz:

    • Je nach Ausgestaltung EK Charakter
    • Planbarkeit von Zins und Tilgungen
    • Kein Mitspracherecht des Darlehensgebers
    Bei nachrangigen oder auch partiarischen Darlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei denen der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Kapital für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt und im Gegenzug die Rückzahlung und eine Verzinsung erwartet. Nachrangig bedeutet in diesem Fall, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zuerst die Forderungen von anderen Gläuberiger (zB Banken oder Lieferanten) bedient werden. Nachrangarlehen werden in der Regel nicht besichert und bieten aufgrund eines höheren Risikos (=Ausfallwahrscheinlichkeit) auch höhere Zinsen. 

      STILLE BETEILIGUNG (HYBRID)

      Zielgruppe:

      • Unternehmen mit Finanzierungsbedarf, das sich mit mezzaninen Finanzierungsinstrumenten Kapital beschaffen will

      Kurzbeschreibung/Grundaussage:

      • Stiller Gesellschafter beteiligt sich mit Einlage am Unternehmen
      • Gewinnbeteiligung unbegrenzt, Verlustbeteiligung idR auf Höhe der Einlage begrenzt
      • Keine Eintragung in Firmenbuch/Handelsregister o.ä.

      Relevanz:

      • starke Beteiligung an Gewinnen des Unternehmens
      Stille Beteiligung eignen sich für Unternehmen, die sich über Dritte finanzieren, jedoch keine (weiteren) Gesellschafter aufnehmen möchten. 

      Stille Gesellschaftsbeteiligungen sind in der Regel so ausgestaltet, dass dem stillen Gesellschafter kein Entscheidungs- und Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden. Weiter tritt er nicht in der Öffentlichkeit auf (=“still“) und ist auch nicht im Firmenbuch/ Handelsregister o.ä. eingetragen. 

      Bei gewinnen des Unternehmens steht dem stillen Gesellschafter ein vereinbarter Anteil am Gewinn zu; bei Verlusten haftet er jedoch nur in Höhe der erbrachten Einlage. 

        GENUSSRECHTE (HYBRID)

        Zielgruppe:

        • Unternehmen mit Finanzierungsbedarf, das sich mit mezzaninen Finanzierungsinstrumenten Kapital beschaffen will

        Kurzbeschreibung/Grundaussage:

        • Genussrecht ist ein Wertpapier, das Gläubiger am Gewinn von Unternehmen beteiligt

        Relevanz:

        • starke Beteiligung an Gewinnen des Unternehmens 
        • im Insolvenzfall gegenüber Aktien begünstigt
        Genussrechte bezeichnen Wertpapiere, bei denen der Inhaber das Recht erwirbt, an den jährlichen Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn zu partizipieren. Ein Stimmrecht wird hierbei nicht erworben. Der Verlust ist in der Regel auf Höhe der Einlage beschränkt.

          FREMDKAPITAL

          Die Finanzierung in Form von Fremdkapital wird von Unternehmern im deutschsprachigen Raum zumeist über ihre Hausbank abgewickelt. Die Suche nach alternativen Finanzdienstleister ist unübersichtlich und kostet Zeit und Geld. 

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          ANLEIHE

          Zielgruppe:

          • Unternehmen aller Branchen mit Fremd-Finanzierungsbedarf, der nicht über Bankkredite gedeckt werden kann/soll

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          • Unternehmen emittiert eine Anleihe
          • Anleger überlassen für eine bestimmte Laufzeit und zu bestimmten Zinskonditionen dem Unternehmen Kapital
          • Anleihen können an der Börde gehandelt werden

          Relevanz:

          • Belastet keine bestehende Kreditlinien
          • Finanziert Investitionen und Akquisitionen
          • Emissionskosten sind idR höhere Zinszahlungen als Bankkredit
          • Gute Planbarkeit durch fixierte Zinszahlungen und Tilgungen
          Eine Anleihe ist ein Vertrag, wie im Zuge einer Anleihe-Emission (Ausgabe der Anleihe) der Zeichner (Anleger) dem Emittenten (=Unternehmen) für eine vereinbarte Laufzeit und Verzinsung ein bestimmtes Kapital überlässt. Der Zeichner ist somit Gläubiger des Emittenten und hat ein Recht auf Verzinsung und auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Somit stehen sich ein Gläubiger und ein Schuldner gegenüber. Der Zeichner hat idR die Möglichkeit, die Anleihe entweder bis zur Rückzahlung (Tilgung) zu behalten oder sie vorher weiterzuverkaufen. Es gibt verschiedene Arten von Anleihen:
          •  Zerobonds/ Null-Kupon Anleihe:
            bei diesen Anleihen werden während der Laufzeit keine Zinsen an den Anlegen ausbezahlt. Zum vereinbarten Rückzahlungstermin zahlt der Emittent das Kapital inklsivere der angefallenen Zinsen an den Anleger zurück
          • Straight Bond/ Fixzinsanleihen:
            Auszahlung von fix vereinbarten Zinszahlungen während der Laufzeit der Anleihen
          • Floater/variabverzinliche Anliehen:
            Zinszahlungen sind durch Bindung an einen Referenenzinssatz (zB Euribor) variabel
          Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Anleihenarten wie bspw. Nach Art der Besicherung (zB bei grundbücherlich gesicherte Anleihen) oder sonstiger verbriefter Rechte (zB Wandelanleihen).

          In der Regel wird für eine Anleihemission ein umfangreicher Kapitalmarktprospekt benötigt, wobei Ausnahmetatbestände (zB Private Placement Anleihen) bestehen.

          SCHULDSCHEINDARLEHEN

          Zielgruppe:

          • Unternehmen aller Branchen mit Fremd-Finanzierungsbedarf, der nicht über Bankkredite gedeckt werden kann/soll
          • Mittelständische Unternehmen mit und ohne Zugang zur Börse, öffentliche Hand

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          • Schuldscheindarlehen und Anleihen sind sehr ähnlich (jedoch ist kein Zugang zur Börse notwendig.) 
          • Gelder stammen von verschiedenen Geldgebern/ Investoren (keine Kreditinstitute)
          • Anleger überlassen für eine bestimmte Laufzeit und zu bestimmten Zinskonditionen dem Unternehmen Kapital

          Relevanz:

          • Schuldscheindarlehen liegen zumeist zwischen 50 und 150 Millionen Euro
          • werden bilanziell als „sonstige Verbindlichkeiten“ erfasst
          • Belastet keine bestehende Sicherheiten
          • Finanziert Investitionen und Akquisitionen oder Refinanziert Anleihen
          Schuldscheindarlehen sind in Ihrer Art Anleihen sehr ähnlich. Unternehmen und die öffentliche Hand können Liquidität beschaffen, ohne auf eine klassische Kreditfinanzierung zurückzugreifen. Die Gelder stammen bei Anleihen wie auch beim Schuldscheindarlehen von verschiedenen Geldgebern/ Investoren und zumeist nicht direkt von Kreditinstituten.

          Während Anleihen nur von Unternehmen mit Zugang zur Börse ausgegeben werden, können Schuldscheindarlehen auch für nicht börsennotierte Unternehmen strukturiert werden. Schuldscheine werden nicht an der Börse gehandelt. Anleihen schon. 

          Schuldscheindarlehen werden sowohl für Investitionen aber auch zur Refinanzierung von Anleihen genutzt. Kredite werden unter „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ und Schuldscheindarlehen unter „sonstige Verbindlichkeiten“ bilanziert. 

          Schuldscheindarlehen bewegen sich zwischen 50 und 150 Millionen Euro. Der Minimalbetrag, ab dem sich ein Schuldscheindarlehen auszahlt liegt bei rund zehn Millionen Euro. 

          FACTORING

          Zielgruppe:

          • Unternehmen aller Branchen mit Liquiditätsbedarf

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          • Verkauf von Buchforderungen gegen eine Prämie
          • Neben der Finanzierungsfunktion (sofortige Gutschrift eines Teils des Rechnungsbetrages) sind auch die Sicherungsfunktion (Übernahme des Delkredererisikos) und Dienstleistungsfunktionen (Übernahme des Forderungswesens) üblich.

          Relevanz:

          • Liquiditätsfördernd durch teilweise Gutschrift des Rechnungsbetrages
          Das Factoring ist ein probates Instrument zur schnelleren Realisierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Eigentlich handelt es sich beim Factoring nicht um eine Kreditvergabe, sondern um den realen Verkauf der Forderungen an ein zumeist spezialisiertes Finanzierungs- oder Kreditinstitut, den so genannten Factor. Unter Factoring versteht man also
          1. den vertraglich festgelegten, laufenden Ankauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor Fälligkeit)
          2. durch einen Factor.
          3. In seltenen Fällen besteht auch die Möglichkeit, kurzfristige Forderungen einzeln zu verkaufen. 
          Die Abtretung der Forderungen kann wie bei einer Zession still oder offen erfolgen: Beim offenen (notifizierten) Factoring enthalten die Rechnungen des Vertragspartners den Hinweis, dass die Forderungen im Rahmen eines Factoring-Vertrages abgetreten werden und folglich unmittelbar an das Factoring-Institut zu zahlen ist.

          Beim stillen (nicht-notifizierten) Factoring zahlen die Kunden weiter an ihren Lieferanten, da ihnen ja die Factoring-Beziehung nicht bekannt ist. Das Unternehmen leitet die eingegangene Zahlung an den Factor weiter.
          1. Factoringvertrag zwischen Unternehmen und Factor inkl. Kreditwürdigkeitsprüfung des Unternehmens durch den Factor
          2. Kaufvertrag zwischen Unternehmen und Abnehmer
          3. Lieferung an den Abnehmer (Debitor) mit Abtretungserklärung und Forderung vom Factor an den Debitor inkl. der Kreditwürdigkeitsprüfung des Debitors durch den Factor
          4. Bevorschussung (Kaufpreisanzahlung) an den Lieferanten – ca. 80–90 %
          5. Laufende Kreditüberwachung durch den Factor inkl. Debitorenbuchhaltung/Mahnwesen/Inkasso durch den Factor
          6. Zahlung des Debitors bei Fälligkeit
          7. Weiterleitung des restlichen Kaufpreises (10–20 %) an den Lieferanten durch den Factor

          Aus Sicht des Factoring-Nehmers kann das Factoring folgende Funktionen übernehmen:
          1. Finanzierungsfunktion: durch den Ankauf und die Kreditierung der Forderung.
          2. Kreditsicherungsfunktion: durch die Übernahme des Delkredererisikos.
          3. Dienstleistungsfunktion: durch die Verwaltung des Forderungsbestandes:
            1. Debitorenbuchhaltung,
            2. Fakturierung,
            3. Forderungseinzug inklusive Mahnwesen,
            4. Erstellung von Umsatz- und Betriebsstatistiken,
            5. auch Ausarbeitung von Umsatzsteuer- und Vertreterprovisionsabrechnungen.

          FORFAITIERUNG

          Zielgruppe:

          • Unternehmen aller Branchen mit einzelnen großen Auslandsumsätzen

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          • Übernahme von einzelnen kurz-, mittel- und langfristig handelbaren,
          • zumeist bankbesicherten Wechsel- und Buchforderungen
          • Mindestumsatzgrenze für die Einzelforderung
          • Übernahme aller politischen und wirtschaftlichen Risiken

          Relevanz:

          • Liquiditätsfördernd durch teilweise Gutschrift des Rechnungsbetrages
          Neben dem Factoring steht zur schnelleren Realisierung von Forderungen aus
          Lieferungen und Leistungen auch das Instrument der Forfaitierung zur Verfügung. Unter Forfaitierung versteht man im Allgemeinen
          • den regresslosen Verkauf
          • einzelner mittel- bis langfristiger (6 Monate bis 5 Jahre) Exportforderungen. 

          LEASING

          Zielgruppe:

          • Unternehmen aller Branchen mit Finanzierungsbedarf

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          • Alternative Finanzierungsform zum Kontokorrent-/ Bankkredit
          • Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeit durch die Schonung von Banksicherheiten: Leasingunternehmen beschränken sich auf die Besicherung des Vertragsobjektes, das in ihrem Eigentum steht.
          • Kurzfristige Finanzierung: Operating Leasing – als eine Art Miete

          Relevanz:

          • Die Liquidität des Leasingnehmers ist zu Beginn günstiger als die eines Käufers mit Fremdfinanzierung, da nicht wie bei der Kreditfinanzierung ein Teil des Kaufpreises aus Eigenmitteln erfolgen muss.
          Unter Leasing versteht man die entgeltliche Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts auf Zeit durch Finanzinstitute und andere Unternehmen, die das Vermietungsgeschäft gewerbsmäßig betreiben. Ganze Fabriken, Anlagen oder langlebige Konsumgüter werden – meistens für mehrere Jahre – gemietet oder gepachtet statt gekauft.

          Ein späterer Kauf oder Übergang des Objektes an den Leasingnehmer kann ebenso vorgesehen sein wie eine weitere Vermietung an andere Interessenten.

          Je nach der Art des Leasinggegenstandes unterscheidet man zwischen Konsumgüterleasing, Investitionsgüterleasing, Immobilienleasing, Mobilienleasing und Kfz-Leasing.

          Unter den Begriff »Leasing« fallen unterschiedlichste Verträge, die Palette reicht von üblichen Mietverträgen des BGB (sog. Operating Leasing) bis zu verdeckten Ratenkaufverträgen (sog. Financial Leasing).
          Operating Leasing
          Operating-Leasing-Verträge sind Mietverträge, die bei Einhaltung gewisser Fristen von beiden Partnern jederzeit kündbar sind. Häufig werden keine festen oder nur sehr kurze Grundmietzeiten (etwa sechs Monate) vorgesehen. Bei Kündigung sind auch keine Konventionalstrafen zu erbringen. Eine volle Amortisation des Objektes ist in der kurzen Zeit der Vertragsdauer nicht möglich. Aber auch bei vorzeitiger Kündigung eines langfristigen Vertrages reicht die Summe der vom Mieter zu zahlenden Mieten nicht aus, um den Anschaffungspreis des Mietgegenstandes auszugleichen.

          Die Leasinggesellschaft übernimmt beim Operating Leasing im Wesentlichen das Investitionsrisiko. Sie muss sich daher unter Umständen bemühen, das Objekt mehrmals zu vermieten (Second-hand-Leasing), bis sich die Anschaffungskosten amortisiert haben. 

          Financial Leasing (Finanzierungsleasing)
          Charakteristisch für ein Financial Leasing ist die Vermietung von Investitionsgütern bei einer mehrjährigen festen Laufzeit, während der der Mieter keine Möglichkeit hat, vom Vertrag zurückzutreten. Die vereinbarte Grundmietzeit ist dabei meist kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes. Charakteristisch ist weiters die Verlagerung des Risikos des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung des Gegenstands auf den Leasingnehmer. Neben diesen Risiken trägt er die Reparatur- und Instandhaltungskosten und wird in der
          Regel auch verpflichtet, das Anlagegut zum Neuwert zu versichern.

          SALE & LEASE BACK

          Zielgruppe:

          • Unternehmen aller Branchen mit Finanzierungsbedarf

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          • Verkauf von Vermögen und zurückleasen der Anlage schafft Liquidität und deckt stille Reserven auf

          Relevanz:

          • Liquidisieren von gebundenen Kapital (zB Anlagevermögen)
          • Aufdecken stiller Reserven
          Bei dieser eher langfristigen Vertragsform verkauft ein steuerpflichtiges Unternehmen ein Anlagegut entweder unmittelbar nach der Anschaffung (Herstellung) oder auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem das Gut bereits einige Zeit genutzt wurde, an eine Leasinggesellschaft und mietet es gleichzeitig im Wege des Finanzierungsleasings zurück. 

          Diese Form des Leasings dient in erster Linie der Liquiditätsbeschaffung, wenn anders nur mehr sehr schwer oder keine finanziellen Mittel aufgebracht werden können. 

          Durch den Verkauf des Leasingobjektes an den zukünftigen Leasinggeber wird gebundenes Kapital und stille Reserven freigesetzt, gleichzeitig bleibt der Anlagengegenstand zur Nutzung erhalten. Zu beachten ist allerdings, dass es sich hierbei um einen Einmaleffekt handelt, der nicht automatisch die Bilanz verkürzt (Aktivtausch: aus Anlagevermögen wird Liquidität Umlaufvermögen). 

          Bei Rückkäufen kann es steuerlich zu bösen Überraschungen kommen, etwa wenn beim nochmaligen Kauf einer Immobilie die Grunderwerbssteuer anfällt, wie es in Österreich der Fall ist.

          LIEFERANTENKREDIT

          Zielgruppe:

          • Unternehmen aller Branchen

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          • Sehr häufige und gebräuchliche Kreditform von einem Unternehmen an ein anderes
          • Unkomplizierte Abwicklung, wenig Formalitäten
          • Seit dem Jahr 2000 ist in Österreich eine deutliche Zunahme von Lieferantenverbindlichkeiten zu verzeichnen. Zunehmend werden deshalb auch Unternehmen ihre Kunden einer Bonitätsprüfung unterziehen (z.B. durch Bewertung oder Einführung von Kreditlimits).
          • Verbriefte Lieferantenkredite sind im deutschsprachigen Raum eher unüblich.

          Cash-Relevanz:

          • Die Ausnutzung des Lieferantenkredites ist für Unternehmen interessant, die geringe Kapitalausstattung bzw. Liquidität aufweisen – auch wenn dadurch etwaige Skonti unausgenützt bleiben.
          Der Lieferantenkredit wird durch die Gewährung von Zahlungszielen begründet. Er ist meist nicht urkundlich gesichert und beruht vor allem auf dem Vertrauen der Handelspartner. Er entsteht aus Warengeschäften und ist ein Buchkredit (manchmal auch ein Wechselkredit) von einem Unternehmen an ein anderes, das nicht konzernmäßig verbunden ist. 

          Die Inanspruchnahme dieser Finanzierungsform ist besonders für Unternehmen interessant, die eine geringe Kapitalausstattung bzw. Liquidität aufweisen. Der Lieferantenkredit ist zwar in der Regel teurer als ein Bankkredit, praktisch werden aber die Kreditkosten durch die Marktposition des Abnehmers und des Lieferanten beeinflusst: Ist der Lieferant vom Abnehmer abhängig, so kann dieser die Zahlungsziele oft weit überschreiten, was eine Skontierung uninteressant macht und den Lieferantenkredit für den Abnehmer erheblich verbilligt.

          AN- UND TEILZAHLUNGEN VON KUNDEN

          Zielgruppe:

          • Unternehmen aller Branchen

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          •  Dienen der kurz- und mittelfristigen Kapitalbeschaffung
          • Auf Kundenseite besteht das Risiko, dass der Lieferant seiner Verpflichtung nicht nachkommt
          • Im Branchenschnitt noch relativ schwach genutzt, nur in einigen Branchen üblich, z.B. im Bauwesen

          Cash-Relevanz:

          • Dient der direkten Liquiditätsbeschaffung
          An- und Teilzahlungen bieten ebenfalls eine unkomplizierte Möglichkeit zur kurz bzw. auch mittelfristigen Kapitalbeschaffung. Sie sind nur in wenigen Branchen üblich, z.B. in der Baubranche und im Anlagenbau.

          Die Zahlungen werden entweder vor Beginn oder nach teilweiser Fertigstellung geleistet – es handelt sich also um einen vom Auftraggeber zinslos zur Verfügung gestellten Kredit. Auf die Liquiditätslage des Auftragnehmers wirkt sich das entsprechend positiv aus, muss er doch in Höhe der geleisteten Zahlung zur Vorfinanzierung des Auftrages keine eigenen Finanzierungsmittel einsetzen. Außerdem vermindert eine An- oder Teilzahlung für den Auftragnehmer das Risiko aus dem Auftrag insgesamt. 

          Der Auftraggeber geht, nachdem er eine An- oder Teilzahlung geleistet hat, dagegen das Risiko ein, dass der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zur Absicherung dieses Risikos kann der Auftraggeber eine Bankgarantie verlangen.

          BANKFINANZIERUNGEN

          Die Finanzierung in Form von Fremdkapital wird von Unternehmern im deutschsprachigen Raum zumeist über ihre Hausbank abgewickelt. Zumindest solange ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen. Ab Basel II beginnend wurde auf Bankenseite jedoch begonnen ein deutliches "mehr" an Sicherheiten zu fordern. Die Subprime Krise aber auch die beschwerliche Corona Pandemie hat Unternehmen instabiler und inflexibler werden lassen.


          Aus unserer Erfahrung macht es Sinn, sowohl ganz normalen Kontokorrentkredite, aber auch Konsortialfinanzierungen zu überarbeiten, zu benchmarken und ggf. neu zu strukturieren. "Die Zukunft verlangt von Mittelständischen Unternehmen schnelle Reaktionen auf aktuelle Veränderungen und Skalierbarkeit. Wir unterstützen Sie, für die Zukunft vorzusorgen und finanzielle Spielräume für Innovationen zu schaffen." [Dr. Martin Arland].


          Pojatzi & Cie ist seit über 17 Jahren am Markt und hat beste Kontakte zu Finanzdienstleistern. Unser Ziel ist Ihr Erfolg - die günstigste Finanzierung für Ihr Unternehmen. Um das zu erreichen, analysieren wir Ihre bisherige Finanzierungsstruktur und zeigen kostengünstigere Alternativen auf. Dabei greifen wir auf Kontakte aus unserer internen Datenbank mit über 150 Finanzierungsinstituten zurück. Sobald wir alle potenziellen Anbieter kontaktiert und Angebote erhalten haben,  stellen wir Ihnen eine Shortlist vor und Sie wählen aus den Angeboten aus. 


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          KREDITFINANZIERUNG

          Kontokorrent- & Abstattungskredit

          Zielgruppe:

          • Unternehmen aller Branchen mit Finanzierungsbedarf

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          • Kontokorrent: dient der Finanzierung von kurzfristigen Zahlungsspitzen. Je genauer die Disposition, desto weniger Kosten fallen für KK-Finanzierungen an.
          • Abstattungskredit: Annuitätendarlehen (Ratenzahlung) über einen mittel-/ längerfristigen Zeitraum für einen bestimmten Zweck wie: Immobilien/ Maschinen/ Investition/ Akquisition,...

          Relevanz:

          • Überbrückt kurzfristige Liquiditätsengpässe
          • Finanziert Investitionen und Akquisitionen
          • Kostenrelevant – meist eine der teuersten Kurzfristfinanzierungen!
          Der Begriff „Kredit“ leitet sich ab vom lateinischen „credere“, das soviel bedeutet wie glauben, vertrauen. Bei einem Bankkredit vertraut der Kunde auf die künftige Leistungsbereitschaft, -fähigkeit und -willigkeit des Finanzinstitutes, ihm Geld zur Verfügung zu stellen, die Bank auf der anderen Seite vertraut auf die Kreditwürdigkeit und den Rückzahlungswillen des Kunden.
          Die Beschaffung von Mitteln kann beispielsweise durch folgende Kreditarten erfolgen:
          • kfr. Kontokorrentkredit
          • mittel-/ langfristiger Abstattungskredit (Investitionskredit, Akquisitionskredit)
          Kontokorrentkredit
          Das Wort Kontokorrent kommt aus dem Italienischen und bedeutet so viel wie »laufende Rechnung«. Wenn eine Bank ihren Kunden am Girokonto einen Kredit bis zu einer bestimmten Höhe (Kreditlinie) einräumt, entsteht durch ein wechselseitiges Schuld- und Guthabenverhältnis ein Kontokorrent. Der Kontokorrentkredit wird durch die laufenden Umsätze in ständig wechselnder Höhe in Anspruch genommen und gilt in der Regel »bis auf weiteres« (b. a. w.). Der Kontokorrentkredit dient zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, insbesondere der Finanzierung von Spitzenbelastungen, wie z. B. Finanzamts- oder auch Lohnzahlungen.

          Abstattungskredit
          Hinter Investitions- oder Akquisitionsfinanzierung steht das Instrument eines  Abstattungskredites. In der Investitionsfinanzierung finanzieren Sie Ihre Maschinen/ Anlagen/ Immobilien, während Sie in der Akquisitionsfinanzierung (auch M&A Finanzierung) die Fusion zweier Unternehmen finanzieren (Merger) oder einzelne Unternehmenssparten bzw. Unternehmen aufgekauft werden (Akquisition). Dabei können sehr flexibel und individuell Betrag, Zinssatz, Zinszahlungsintervall, Tilgungsdauer, tilgungsfreie Zeiträume, Restschuld, Pauschalraten und vieles mehr vereinbart werden.

          TRADE FINANCE - DOKUMENTENAKKREDITIV

          Zielgruppe:

          • Unternehmen mit internationalen Handelsbeziehungen

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          • Zahlungs-, Sicherungs- und Kreditfunktion in der internationalen Handelsbeziehung
          • Bietet mehr Sicherheit als das Dokumenteninkasso; strenge Formalvorschriften
          • Ermöglicht dem Importeur das Zug-um-Zug-Prinzip
          • Bestätigtes und revolvierendes Akkreditiv sind die in der Praxis gebräuchlichsten Formen.
          • Stand-by-Akkreditive sind vor allem in den USA sehr gebräuchlich.

          Relevanz:

          • Internationales Zahlungsinstrument, wenn keine Vorauszahlung oder kein Lieferantenkredit möglich ist
          • Kurzfristiges Finanzierungsinstrument – Exporteur erhält sein Geld bereits gegen Austausch der Dokumente
          Das Dokumentenakkreditiv – kurz Akkreditiv bzw. englisch Letter of Credit (L/C) genannt – ist sowohl als Zahlungs- und Kreditinstrument als auch als Mittel zur Abwicklung und Absicherung von Handelsgeschäften aus dem Welthandel nicht mehr wegzudenken.
          Gegenüber dem Dokumenteninkasso bietet das Dokumentenakkreditiv deutlich mehr Zahlungssicherheit, handelt es sich beim Akkreditiv doch um ein abstraktes Zahlungsversprechen einer Bank, das losgelöst vom Warengrundgeschäft besteht. Allerdings sind auch hier, ähnlich wie beim Wechsel, die Formalanforderungen sehr streng – die Bank bezahlt nur gegen absolut akkreditivkonforme Dokumente. 

          Gemäß Artikel der ERA500 der "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive“ der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC), ist das Dokumentenakkreditiv :
          • eine abstrakte, bedingte Verpflichtung einer Bank
          • auf Weisung des Importeurs (= Akkreditivauftraggeber)
          • an einen Exporteur (= Akkreditivbegünstigter) Zahlung zu leisten
          • in festgelegter Währung
          • gegen Präsentation genau vorgeschriebener Dokumente
          • innerhalb einer vereinbarten Frist.
          Gängige Formen des Akkreditivs:
          • Widerrufliches/ Unwiderrufliches Akkreditiv (Revocable – Unrevocable L/C)
          • Unbestätigtes/ Bestätigtes Akkreditiv (Nonconfirmed – Confirmed L/C)
          Akkreditive lassen sich aber nicht nur nach dem Ausmaß der Sicherheit für den Begünstigten, sondern auch nach den Zahlungs- bzw. Benutzungsmodalitäten klassifizieren:
          • Sicht-Akkreditiv/Nachsicht-Akkreditiv (Sight – Deferred Payment)
          • Übertragbares Akkreditiv (Transferable L/C)
          • Revolvierendes Akkreditiv (Revolving L/C)
          • Commercial Letter of Credit (CLC, Kreditbrief, negoziierbares Akkreditiv)
          • Beistandsakkreditiv oder Stand-by-Akkreditiv (Standby L/C)
          • Vorschussakkreditiv (Packing Credit, Red Clause, Green Clause)

          EXPORTFINANZIERUNGSINSTRUMENTE (ÖSTERREICH)

          Zielgruppe:

          • Exportorientierte Unternehmen mit Geschäften, die eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken
          • Exportorientierte Unternehmen mit Projekten von österreichischem Interesse, insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Entsorgung und Infrastruktur
          • zumeist in Form von Bundesverbürgte Wechselkredite wie:
            • KRR – Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen
            • Exportfinanzierungsverfahren („EFV-Kredit“ und Soft Loans)
          • Exportfondskredite
          • Markterschließungsfinanzierung
          • ERP-Fonds – als langfristige Finanzierungsform

          Kurzbeschreibung/Grundaussage:

          •  Exporteuren werden zinsengünstige Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt.

          Relevanz:

          • Bereitstellung günstiger liquider Mittel
          Zweck der Exportfinanzierung ist einerseits die Förderung von Waren- und
          Dienstleistungsexporten, andererseits die Unterstützung der Internationalisierung österreichischer Unternehmen. Eine Exportfinanzierung ist, wie bereits erwähnt,
          grundsätzlich für Geschäfte möglich,
          • die eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken oder
          • bei welchen es sich um Projekte mit großem volkswirtschaftlichem Interesse
          • handelt, das sind insbesondere Projekte in den Bereichen Umweltschutz,
          • Entsorgung und Infrastruktur.
          Indikatoren für eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen
          Leistungsbilanz können u.a. sein:
          • Auf- und Ausbau von Absatzmärkten für österreichische Waren
          • Sicherung der Konkurrenzfähigkeit auf Drittmärkten
          • Ausstattung eines ausländischen Tochterunternehmens mit Maschinen, Werkzeugen bzw. Know-how österreichischen Ursprungs
          • Sicherung von Zulieferanten
          • Know-how-Transfer (in beiden Richtungen)
          • Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen im Inland
          • Rückflüsse an Dividenden und Zinsen 

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          "Frei das Auge, klar der Wille, ganz die Tat."

          Franz Czerweny von Arland, Industrieller und Unternehmer