LEASING
Zielgruppe:
- Unternehmen aller Branchen mit Finanzierungsbedarf
Kurzbeschreibung/Grundaussage:
- Alternative Finanzierungsform zum Kontokorrent-/ Bankkredit
- Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeit durch die Schonung von Banksicherheiten: Leasingunternehmen beschränken sich auf die Besicherung des Vertragsobjektes, das in ihrem Eigentum steht.
- Kurzfristige Finanzierung: Operating Leasing – als eine Art Miete
Relevanz:
- Die Liquidität des Leasingnehmers ist zu Beginn günstiger als die eines Käufers mit Fremdfinanzierung, da nicht wie bei der Kreditfinanzierung ein Teil des Kaufpreises aus Eigenmitteln erfolgen muss.
Unter Leasing versteht man die entgeltliche Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts auf Zeit durch Finanzinstitute und andere Unternehmen, die das Vermietungsgeschäft gewerbsmäßig betreiben. Ganze Fabriken, Anlagen oder langlebige Konsumgüter werden – meistens für mehrere Jahre – gemietet oder gepachtet statt gekauft.
Ein späterer Kauf oder Übergang des Objektes an den Leasingnehmer kann ebenso vorgesehen sein wie eine weitere Vermietung an andere Interessenten.
Je nach der Art des Leasinggegenstandes unterscheidet man zwischen Konsumgüterleasing, Investitionsgüterleasing, Immobilienleasing, Mobilienleasing und Kfz-Leasing.
Unter den Begriff »Leasing« fallen unterschiedlichste Verträge, die Palette reicht von üblichen Mietverträgen des BGB (sog. Operating Leasing) bis zu verdeckten Ratenkaufverträgen (sog. Financial Leasing).
Operating Leasing
Operating-Leasing-Verträge sind Mietverträge, die bei Einhaltung gewisser Fristen von beiden Partnern jederzeit kündbar sind. Häufig werden keine festen oder nur sehr kurze Grundmietzeiten (etwa sechs Monate) vorgesehen. Bei Kündigung sind auch keine Konventionalstrafen zu erbringen. Eine volle Amortisation des Objektes ist in der kurzen Zeit der Vertragsdauer nicht möglich. Aber auch bei vorzeitiger Kündigung eines langfristigen Vertrages reicht die Summe der vom Mieter zu zahlenden Mieten nicht aus, um den Anschaffungspreis des Mietgegenstandes auszugleichen.
Die Leasinggesellschaft übernimmt beim Operating Leasing im Wesentlichen das Investitionsrisiko. Sie muss sich daher unter Umständen bemühen, das Objekt mehrmals zu vermieten (Second-hand-Leasing), bis sich die Anschaffungskosten amortisiert haben.
Financial Leasing (Finanzierungsleasing)
Charakteristisch für ein Financial Leasing ist die Vermietung von Investitionsgütern bei einer mehrjährigen festen Laufzeit, während der der Mieter keine Möglichkeit hat, vom Vertrag zurückzutreten. Die vereinbarte Grundmietzeit ist dabei meist kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes. Charakteristisch ist weiters die Verlagerung des Risikos des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung des Gegenstands auf den Leasingnehmer. Neben diesen Risiken trägt er die Reparatur- und Instandhaltungskosten und wird in der
Regel auch verpflichtet, das Anlagegut zum Neuwert zu versichern.
SALE & LEASE BACK
Zielgruppe:
- Unternehmen aller Branchen mit Finanzierungsbedarf
Kurzbeschreibung/Grundaussage:
- Verkauf von Vermögen und zurückleasen der Anlage schafft Liquidität und deckt stille Reserven auf
Relevanz:
- Liquidisieren von gebundenen Kapital (zB Anlagevermögen)
- Aufdecken stiller Reserven
Bei dieser eher langfristigen Vertragsform verkauft ein steuerpflichtiges Unternehmen ein Anlagegut entweder unmittelbar nach der Anschaffung (Herstellung) oder auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem das Gut bereits einige Zeit genutzt wurde, an eine Leasinggesellschaft und mietet es gleichzeitig im Wege des Finanzierungsleasings zurück.
Diese Form des Leasings dient in erster Linie der Liquiditätsbeschaffung, wenn anders nur mehr sehr schwer oder keine finanziellen Mittel aufgebracht werden können.
Durch den Verkauf des Leasingobjektes an den zukünftigen Leasinggeber wird gebundenes Kapital und stille Reserven freigesetzt, gleichzeitig bleibt der Anlagengegenstand zur Nutzung erhalten. Zu beachten ist allerdings, dass es sich hierbei um einen Einmaleffekt handelt, der nicht automatisch die Bilanz verkürzt (Aktivtausch: aus Anlagevermögen wird Liquidität Umlaufvermögen).
Bei Rückkäufen kann es steuerlich zu bösen Überraschungen kommen, etwa wenn beim nochmaligen Kauf einer Immobilie die Grunderwerbssteuer anfällt, wie es in Österreich der Fall ist.
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"Frei das Auge, klar der Wille, ganz die Tat."
Franz Czerweny von Arland, Industrieller und Unternehmer